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In jedem Ressort gibt es mindestens eine Kommission, die sich detailliert mit der Vorbereitung von Geschäften für den Gesamtgemeinderat beschäftigt. Diese Kommissionen sind Arbeitsgruppen, die regelmässig oder unregelmässig tagen. Wir unterscheiden zwischen ständigen Kommissionen wie z.B. der Baukommission, die dauerhaft Baugesuche bearbeitet oder einer nicht ständigen Kommission wie z.B. der Umbaukommission, die nach Abschluss des betreffenden Projekts wieder aufgelöst werden soll.
Mit Ausnahme der Rechnungsprüfungskommission und der Mieterschlichtungsstelle ist in jeder Kommission mindestens ein Gemeinderat beteiligt oder leitet sie als Kommissionspräsident.