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Die Ortsplanung ist eine wichtige Grundlage für die Entwicklung der Gemeinde Berg in den nächsten 20 bis 25 Jahren. Die neuen gesetzlichen Grundlagen der Raumplanung stellen grosse Herausforderungen an eine Revision der Ortsplanung, die Aufgabe ist daher äusserst komplex. Planungs- und Baugesetz, Kantonaler Richtplan, Zersiedelungsstopp, innere Verdichtung, Baulandverfügbarkeit und weitere Vorgaben geben die Rahmenbedingungen vor. Die Vielzahl von Bedürfnissen der unterschiedlichen Anspruchsgruppen in der Bevölkerung, der Gewerbetreibenden, Landwirte und Grundeigentümer wurden im Rahmen einer umfassenden Ortsplanung ebenso berücksichtigt. Die vorliegende Ortsplanung ist das Ergebnis eines umfassenden Planungs- und Meinungsbildungsprozesses, welcher sowohl dem Mitwirkungsverfahren in der Bevölkerung wie auch dem Auflageverfahren unterzogen wurde und auch durch die kantonalen Fachstellen vorgeprüft ist.
Wir haben das Ergebnis erhalten. Der Gemeinderat hat darauf an seiner Sitzung von 1. Dezember 2020 beschlossen, den Richtplan, den Zonenplan sowie das neue Baureglement per 1. Januar 2021 in Kraft zu setzen.
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