Kommissionen

Flurkommission

Die Flurkommission ist zuständig für die Aufgaben im Sinne des Gesetzes vom 7. Februar 1996 über Flur und Garten (FlGG; RB 913.1).

  • Der Gemeinderat beaufsichtigt Flurstrassen und Entwässerungen  (§ 12 Abs. 1 FlGG).
  • Die Kommission kann gemäss § 20 FlGG gegenüber Flurstrassen Ausnahmen von strassen- und wegrechtlichen Abstandvorschriften bewilligen.
  • Sie entscheidet auch nach Anhörung der Betroffenen über die Aufhebung von Flurstrassen (§ 20 FlGG).
  • Kommen die Korporationen der Unterhaltspflicht nicht oder nur ungenügend nach, können sie schliesslich von der Flurkommission zu Unterhaltsmassnahmen verpflichtet werden (§ 26 Abs. 2 FlGG).
  • Die Flurkommission trifft nach § 31 Abs. 1 FlGG von Amtes wegen die notwendigen Anordnungen, wenn Tatsachen festgestellt werden, die flurrechtlichen Vorschriften widersprechen und öffentliche Interessen gefährden oder verletzen.

Die Flurkommission tagt unregelmässig bei Bedarf.

Name Kontakt

Beat Keller
Präsident

Tel.: 079 324 76 46
E-Mail: beat.keller@berg-tg.ch

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Rudolf Grunder
Mitglied

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Hansruedi Gubler
Mitglied

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Hubert Bürge
Mitglied

Tel.: 071 637 70 37
E-Mail: hubert.buerge@berg-tg.ch

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