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Nicht fündig geworden? Wir stehen Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Melden Sie uns einen Zuzug in die Gemeinde Berg, einen Umzug innerhalb der Gemeinde Berg oder einen Wegzug von der Gemeinde Berg innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen.
Bitte melden Sie den Umzug mit diesem Formular auch den Technischen Gemeindebetrieben, sodass die notwendigen Ablesungen (Strom/Wasser/Gas) durchgeführt werden können.
Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht.
Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:
Melden Sie uns einen Nebenwohnsitz persönlich am Schalter, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in der Gemeinde Berg zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.
Der Entscheid, ob Sie in der Gemeinde Berg einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt den Einwohnerdiensten und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.
Adresse
Einwohnerdienste
8572 Berg