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Die Schlichtungsstelle ist die erste Instanz, an welche Mieter und Vermieter zur Klärung von Streitigkeiten aus Mietverhältnissen gelangen können. Die Schlichtungsstelle ist kein Gericht; sie ist vergleichbar mit der Aufgabe des Friedensrichters. Das Verfahren ist kostenlos.
Das Amt für Sicherheit der Politischen Gemeinde Weinfelden erteilt mündliche Auskünfte für einfache Mietfragen und gibt entsprechende Formulare ab.
Adresse
Schlichtungsbehörde für Mietsachen
8570 Weinfelden
E-Mail: amt.sicherheit@weinfelden.ch
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