Handlungsfähigkeitszeugnis

Ein Handlungsfähigkeitszeugnis kann im Umgang mit Banken und Behörden von Nöten sein. Es bestätigt, dass keine Bevormundung besteht. Beziehen können Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis am Schalter der Einwohnerdienste oder hier gegen eine Gebühr von Fr. 10.-.

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