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Für Beglaubigungen von Unterschriften und Schriftstücken ist der Gemeindepräsident oder der Gemeindeschreiber zuständig. Die Unterschrift muss in Gegenwart der Amtsperson erfolgen. Sie müssen sich mit einem Pass oder einer Identitätskarte (ID) ausweisen können. Sollten weder der Gemeindepräsident noch der Gemeindeschreiber zur Verfügung stehen, erhalten Sie auch Beglaubigungen auf dem Notariat Weinfelden.
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