Adressauskünfte

Der Austausch von Daten und Informationen gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Ausgleich zwischen Zugang zu Informationen und Schutz von persönlichen Daten ist ein wichtiger Bestandteil des Datenschutzes. Angesichts der rasanten technologischen und gesellschaftlichen Entwicklung geniesst der Datenschutz bei den Einwohnerdiensten Berg einen hohen Stellenwert.

Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes erteilt werden.

Ebenfalls dürfen wir aus Datenschutzgründen keine telefonischen Auskünfte über Personen erteilen. Eine Anfrage muss schriftlich erfolgen. Zusätzlich wird ein schriftlicher Interessennachweis benötigt. Für die Anfrage wird eine Gebühr von CHF 10.00 erhoben. Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.

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