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01.05.2023
Neue Leinenpflicht im Wald und am Waldrand, im Kanton Thurgau:
Der Grosse Rat des Kantons Thurgau hat eine Anpassung des kantonalen Hundegesetzes (RB 641.2) beschlossen, wonach für Hunde im ganzen Kanton während der Setz- und Aufzuchtzeit von Wildtieren vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht im Wald und am Waldrand gilt. Nach unbenutzter Referendumsfrist wurde das Gesetz vom Regierungsrat an seiner Sitzung vom 25. April 2023 per 1. Mai 2023 in Kraft gesetzt.
Dies bedeutet, dass die neue Leinenpflicht im Wald und am Waldrand im Kanton Thurgau in diesem Jahr vom 1. Mai bis 31. Juli gilt.
Wir danken Ihnen für das Verständnis und Ihre Rücksichtnahme zugunsten der Wildtiere.