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22.11.2023
Ort | Mauren und Guntershausen |
Gebiete | Einlenker Lettenstrasse – Opfershofenstrasse (Mauren) Einlenker Unterdorf Ost (Guntershausen) |
Antragsteller | Gemeinderat Berg |
Anordnung | Vortrittsregelung „kein Vortritt“ |
Mit Entscheid vom 10. November 2023 genehmigte das Departement für Bau und Umwelt (DBU) den Erlass folgender Verkehrsanordnung:
Das Signal 3.02 „Kein Vortritt“ mit entsprechender Bodenmarkierung gemäss Situationsplan vom 1. September 2023.
Öffentliche Auflage | vom 22. November 2023 bis 22. Dezember 2023 |
Ort | Gemeindehaus Berg, Eingangshalle |
Rechtsmittel:
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kanton Thurgaus, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie Beweismittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen.
22. November 2023
GEMEINDERAT BERG